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IOC prüft Startberechtigung

Dienstag, 26. März 2024 / Paris 2024

Die Exekutive des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) hat eine Reihe konkreter Umsetzungsfragen für die Teilnahme von individuellen neutralen Athleten (AINs) an den Olympischen Spielen Paris 2024 beantwortet.

AINs sind Athleten mit russischem oder belarussischem Pass, die sich über die bestehenden Wege der internationalen Sportfachverbände (IFs) für die Spiele qualifiziert haben. Die Umsetzung folgt den strengen Zulassungsbedingungen, die von der IOC-Exekutive am 8. Dezember 2023 für AINs erlassen worden sind.

Derzeit 19 qualifiziertE

Derzeit haben sich zwölf AINs mit russischem Pass und sieben AINs mit belarussischem Pass für die Olympischen Spiele Paris 2024 qualifiziert, während weltweit insgesamt schon rund 6.000 Quotenplätze vergeben worden sind. Die Expert:innen gehen derzeit davon aus, dass sich im wahrscheinlichsten Fall 36 AINs mit russischem Pass und 22 AINs mit belarussischem Pass für Paris 2024 qualifizieren werden.

Die Höchstzahl, die voraussichtlich aber nicht erreicht wird, würde 55 bzw. 28 betragen. Diese Zahlen muss man vergleichen mit den 330 Athlet:innen des Russischen Olympischen Komitees, die an den Olympischen Spielen Tokio 2020 teilgenommen haben, und den 104 Athlet:innen des Nationalen Olympischen Komitees von Belarus. Die Schätzungen für Paris 2024 sind Zahlen vor der IOC-Überprüfung der Teilnahmeberechtigung der einzelnen Athlet:innen.

Die IOC-Exekutive hat beschlossen:

  • Die Berufung einer neutralen Prüfungskommission für die Startberechtigung von individuellen neutralen Athlet:innen (AINERP) mit russischem oder belarussischem Pass. Die Kommission wird überprüfen, welche Athlet:innen, die sich für die Olympischen Spiele Paris 2024 qualifiziert haben oder qualifizieren könnten, sowie welche Betreuer:innen überhaupt zugelassen werden können.

Das Gremium wird aus drei Mitgliedern bestehen:

+ Nicole Hoevertsz, IOC-Vizepräsidentin, Vorsitzende des Gremiums
+ Pau Gasol, Vertreter der IOC-Ethikkommission
+ Seung Min Ryu, Vertreter der IOC-Athletenkommission

Die Arbeit der Prüfkommission wird von Paquerette Girard Zappelli, IOC Chief Ethics und Compliance Officer, unterstützt. Sie ist die Sekretärin des Panels.

Das Gremium wird sich bei seinen Entscheidungen von den „Umsetzungsbestimmungen für die Teilnahme von individuellen neutralen Athlet:innen und ihren Betreuer:innen mit russischem oder belarussischem Pass an den Olympischen Spielen Paris 2024“ leiten lassen.

  • Die Befugnis zur Einladung von AINs und deren Betreuer:innen zu den Olympischen Spielen Paris 2024 an die Prüfkommission und die IOC-Administration abzugeben.

Sobald die Einladungen zu den Olympischen Spielen Paris 2024 an die Athlet:innen verschickt worden sind, wird das IOC die Liste der AINs und ihrer Betreuer:innen veröffentlichen.

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Logo Paris 2024

Key Facts Paris 2024

Zeitraum26.07.2024 - 11.08.2024
Sportarten32
Nationen206
Athlet:innen gesamt10.500

  • Die Prüfkommission wird das Verhalten der AINs und ihrer Betreuer:innen sowie die Einhaltung der für Paris 2024 geltenden Teilnahmebedingungen auch bei ihrer Rückkehr in die Heimat im Anschluss an die Spiele überwachen.
  • Die Prüfkommission wird die IOC-Disziplinarkommission befassen, damit Maßnahmen oder Sanktionen verhängt werden, wenn das Verhalten von AINs oder ihrer Betreuer:innen als Verstoß gegen die Olympische Charta, die Teilnahmebedingungen für Paris 2024 oder die Teilnahmeprinzipien angesehen wird.

Die IOC-Exekutive diskutierte und beschloss darüber hinaus eine Reihe von Protokollelementen im Hinblick auf die Teilnahme von AINs in Paris:

+ Dies ist die Flagge der AINs und dies ist die Hymne. Die Hymne hat keinen Text und wurde ausschließlich zu diesem Zweck produziert.
+Die von den AINs gewonnenen Medaillen werden nicht im Medaillenspiegel der NOKs aufgeführt.

Darüber hinaus wurde das Protokoll für die Zeremonien von der IOC-Exekutive diskutiert. Dafür wurden die folgenden Grundsätze festgelegt:

+ Die AINs werden nicht an der Parade der Delegationen (Teams) während der Eröffnungsfeier teilnehmen, da sie individuelle Athlet:innen sind. Es wird ihnen jedoch die Möglichkeit geboten, die Veranstaltung mitzuerleben. Dies ist das gleiche Szenario, das für die unabhängigen Olympiateilnehmer:innen (aus dem ehemaligen Jugoslawien) bei den Olympischen Spielen Barcelona 1992 angewandt wurde.
+ Die Entscheidung über die Teilnahme der AINs an der Schlussfeier wird zu einem späteren Zeitpunkt getroffen. Dabei wird berücksichtigt werden, dass nicht die Teams, sondern alle Athlet:innen gemeinsam ins Stadion kommen.
+ Während der Siegerehrungen wird die AIN-Flagge gehisst und die AIN-Hymne gespielt.

Zur Erinnerung: Die strengen Zulassungsbedingungen für individuelle neutrale Athlet:innen in Paris 2024, die von der IOC-Exekutive im Dezember 2023 beschlossen worden sind, sind die gleichen strengen Teilnahmebedingungen, unter denen sie sich qualifiziert haben, nämlich:

  • Qualifizierte Athlet:innen mit russischem oder belarussischem Pass werden als individuelle neutrale Athlet:innen (AINs) gemeldet und treten als solche an.
  • Teams von Athlet:innen mit russischem oder belarussischem Pass kommen für eine Teilnahme nicht infrage.
  • Athlet:innen, die den Krieg aktiv unterstützen, dürfen nicht antreten. Betreuer:innen, die den Krieg aktiv unterstützen, dürfen nicht zugelassen werden.
  • Athlet:innen, die beim russischen oder belarussischen Militär oder den nationalen Sicherheitsbehörden unter Vertrag stehen, dürfen nicht antreten. Betreuer:innen, die beim russischen oder belarussischen Militär oder den nationalen Sicherheitsbehörden unter Vertrag stehen, dürfen nicht zugelassen werden.
  • Jede/r individuelle neutrale Athlet:in muss, wie jede/r andere teilnehmende Athlet:in, die für sie/ihn im Vorfeld und während der Olympischen Spiele Paris 2024 geltenden Anti-Doping-Bestimmungen erfüllen, insbesondere die, die in den Anti-Doping-Regeln der internationalen Sportfachverbände festgelegt sind.
  • Die Sanktionen gegen die Verantwortlichen des Krieges, die Staaten Russland und Belarus und ihre Regierungen, müssen aufrechterhalten werden. Dies bedeutet insbesondere, dass:

a) bei den Olympischen Spielen Paris 2024 in keiner offiziellen Stätte der Spiele oder bei keiner offiziellen Veranstaltung Flaggen, Hymnen, Farben oder andere Erkennungszeichen von Russland oder Belarus gezeigt werden und
b) kein russischer oder belarussischer Regierungs- oder Staatsbeamte zu den Olympischen Spielen Paris 2024 eingeladen oder akkreditiert wird.

Wie alle anderen Athlet:innen müssen auch die AINs die für Paris 2024 geltenden Teilnahmebedingungen unterzeichnen. Darin verpflichten sie sich zur Einhaltung der Olympischen Charta, einschließlich der „Friedensmission der Olympischen Bewegung“.

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